Das Heiligenstädter Schloss (heute Friedensplatz 8) war die Arbeitsstätte Theodor Storms. Das barocke Gebäude wurde ursprünglich als neue Statthalterei des Mainzer Erzbischofs ab 1736 nach Plänen des Architekten Christoph Heinemann errichtet. Nach dem Übergang des Eichsfeldes an Preußen 1815 diente das Gebäude auf dem Berg mit reichen barocken Stuckdekorationen an Decken und Wänden mehreren Behörden, unter anderem dem Gericht (Abb.1).
Als Kreisrichter war Storm Teil eines Richterkollegiums, das unter anderem vierteljährlich großen Schwurgerichtsprozessen vorsaß, in denen auch schwerste Verbrechen verhandelt wurden. So verurteilte Storm wenigstens drei Menschen mit zum Tode – am 21. Februar 1862 zum Beispiel den noch nicht 24-jährigen Carl Rohrberg aus Bodenrode wegen Raubmords. Rohrberg hatte am 18. Dezember 1861 auf dem Dün im Wald nahe Heiligenstadt auf der gemeinsamen Heimkehr ein ihm befreundetes junges Mädchen, Anna Martha Thieme, mit der Axt erschlagen, um ihr die 12 Taler abzunehmen, die sie im Dienst erworben hatte. An den befreundeten Ludwig Pietsch schrieb Storm am 22. Februar 1862:
Das Schwurgericht ist aus; der Mörder hat sein Recht; eine wahre Knabengestalt; sein Vater, ein niederträchtiger Kerl, hatte ihn in Lumpen gehen lassen, und er wollte doch auch wie die andern Burschen, die ihn deshalb verhöhnten, den Mädchen beim Tanz gefallen. Da kam die Versuchung. – Sie hätten die Aufregung im Städtchen sehen sollen, wie der zum Tode Verurteilte die Gasse hinabgebracht wurde, es wimmelte von Menschen; das Volk, die Bestie, war auf den Beinen; es war ordentlich wie Blutgeruch in der Luft; ich bekam plötzlich ein Gefühl wie allein in einer Menagerie.
Abb. 1: Heinz Scholle, 2008;
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