Ausschreibung eines Stipendiums für Künstler*innen im ländlichen Raum

Orte

Auleben

Löbichau

Scherbda

Thema

Aktuelles

Autor

Dr. Michael Grisko

Sparkassen-Kulturstiftung Hessen-Thüringen.

Die SV Spar­kas­sen­Ver­si­che­rung und die Spar­kas­sen-Kul­tur­stif­tung Hes­sen-Thü­rin­gen schrei­ben zusam­men mit der Stif­tung der Spar­kasse Alten­bur­ger Land, der Kreis­spar­kasse Nord­hau­sen und der Wart­burg-Spar­kasse ein Sti­pen­dium für Künstler*innen im länd­li­chen Raum aus. Die Ver­bund­part­ner möch­ten mit die­ser Aus­schrei­bung die Ver­net­zung der Kul­tur fern der gro­ßen Stadt­zen­tren stär­ken und dort anset­zen, wo Krea­tive und Kul­tur­schaf­fende eben­falls leben und arbeiten.

Das Sti­pen­dium bie­tet die Mög­lich­keit, im Spät­som­mer 2019 in einem der drei Thü­rin­ger Orte:

  • Aule­ben (Kreis Nordhausen),
  • Löb­ichau (Kreis Alten­bur­ger Land) oder
  • Scherbda (Wart­burg­kreis)

zu arbei­ten und ein orts­be­zo­ge­nes Pro­jekt umzu­set­zen. Für jede der drei Gemein­den steht jeweils ein zwei­mo­na­ti­ges Sti­pen­dium zur Ver­fü­gung. Einen Ein­druck zu den Städ­ten erhal­ten Sie hier:

Das Sti­pen­dium rich­tet sich an Kul­tur­schaf­fende aus den Bereichen

  • Bil­dende Kunst (alle Gat­tun­gen und Gen­res) und
  • Lite­ra­tur

Obli­ga­to­ri­scher Bestand­teil der Bewer­bung ist ein Kon­zept, das

  • ein in dem jewei­li­gen Ort zu rea­li­sie­ren­des Pro­jekt beinhal­tet und
  • im bes­ten Fall einen Bezug zum Ort vorweist.

Dabei ist es wün­schens­wert, wenn eine Ein­bin­dung der dort ansäs­si­gen Einwohner*innen bzw. Insti­tu­tio­nen erfolgt.

Sti­pen­dium:

  • Das Sti­pen­dium ist mit 1.500,00 € monat­li­cher Auf­wands­ent­schä­di­gung dotiert.
  • Für den acht­wö­chi­gen Auf­ent­halt wird Ihnen eine kos­ten­freie Woh­nung gestellt.
  • Dar­über hin­aus steht ein klei­nes Mate­ri­al­bud­get zur Verfügung.

Rah­men­be­din­gun­gen

Die Bewer­bun­gen wer­den aus­schließ­lich auf Grund der per Mail ein­ge­reich­ten Unter­la­gen beurteilt.

Über die gefor­der­ten Unter­la­gen hin­aus­ge­hende Zusen­dun­gen kön­nen nicht berück­sich­tigt werden.

  • Die Ent­schei­dung wird am 20. Mai 2019 bekannt gege­ben. Die Bewer­be­rin­nen und Bewer­ber wer­den per Email oder per Post über das Ergeb­nis des Aus­wahl­ver­fah­rens benach­rich­tigt. Die aus­ge­wählte Sti­pen­dia­tin bzw. der Sti­pen­diat wird auf der Home­page der betei­lig­ten Auslober*innen bekannt gegeben.
  • Die ein­ge­reich­ten Unter­la­gen sowie die per­sön­li­chen Daten wer­den aus­schließ­lich zur Sti­pen­di­en­ver­gabe ver­wen­det und Drit­ten nicht zugäng­lich gemacht.
  • Durch die Teil­nahme und die Ein­rei­chung von Unter­la­gen lei­ten sich kei­ner­lei Ansprü­che gegen­über den Auslober*innen ab.
  • Die Stipendiat*innen infor­mie­ren die betei­lig­ten Auslober*innen bei unvor­her­ge­se­he­nen inhalt­li­chen oder orga­ni­sa­to­ri­schen Änderungen.
  • Die Stipendiat*innen stel­len den Auslober*innen unent­gelt­lich repro­duk­ti­ons­fä­hi­ges Bild­ma­te­rial für die werb­li­che Dar­stel­lung zur Verfügung.

 

Bewer­bung:

Bitte rich­ten Sie Ihre Bewer­bung in nur einer Datei als PDF (max. 10 MB) aus­schließ­lich per Email an:

  • Raphael Schä­fer
    Spar­kas­sen-Kul­tur­stif­tung Hessen-Thüringen
    Email: raphael.schaefer@sgvht.de

Bei Rück­fra­gen sehen Sie bitte von tele­fo­ni­schen Anfra­gen ab und sen­den Sie bitte eben­falls aus­nahms­los eine Email.

 

Bewer­bungs­un­ter­la­gen:

(Bitte unter­tei­len Sie Ihre Bewer­bung nach fol­gen­den Punk­ten, die Punkte 8 und 9 sind beson­ders wichtig)

  1. Vor- und Zuname
  2. Wohn­adresse
  3. Geburts­da­tum und Geburtsort
  4. Tele­fon, Mail­adresse, Web­site (sofern vorhanden)
  5. Kon­to­da­ten
  6. Künst­le­ri­scher Wer­de­gang (max. eine A4-Seite)
  7. Titel des Arbeits­vor­ha­bens, max. 80 Zeichen.
  8. Moti­va­ti­ons­schrei­ben mit Orts­be­zug (max. eine A4-Seite)
  9. Projektidee/Arbeitsvorhaben und Beschrei­bung des umzu­set­zen­den Arbeitskonzeptes
  10. Illus­tra­tion oder Aus­wahl eige­ner künst­le­ri­scher Arbei­ten (Kata­log, Lese­probe oder Musik-CD; bitte aus­schließ­lich digi­tal oder nach Rück­spra­che 7‑fach per Post).

 

Bemer­kun­gen:

  • Zum Zeit­punkt der Bewer­bung soll­ten Sie das 35. Lebens­jahr nicht über­schrit­ten und Ihren Wohn­sitz in Deutsch­land haben.
  • Bewer­bungs­schluss ist der 1.5.2019.
Diesen Artikel teilen:

Literaturland Thüringen‹ ist eine gemeinsame Initiative von
Sparkassen-Kulturstiftung Hessen-Thüringen · Thüringer Literaturrat e. V. · MDR-Figaro · MDR Thüringen – Das Radio

Gestaltung und Umsetzung XPDT : Marken & Kommunikation © 2011-2024 [XPDT.DE]
© Thüringer Literaturrat e.V. [http://www.thueringer-literaturrat.de]

URL dieser Seite: [https://www.literaturland-thueringen.de/artikel/ausschreibung-eines-stipendiums-fuer-kuenstlerinnen-im-laendlichen-raum/]