Im Januar 2021 schrieb der Deutsche Bibliotheksverband (dbv) einen Offenen Brief an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages zu den Ausleihkonditionen von E‑Books in Bibliotheken.
Als Erwiderung auf diesen Brief schrieb das Netzwerk Autorenrechte am 26. Januar 2021 einen Offen Brief an die Mitglieder des Deutschen Bundestages, in dem es die Forderungen des dbv scharf kritisierte. Dazu verfasste der dbv am 12.1.2021 eine Stellungnahme.
Folgt man der Argumentation des dbv, geht es um den niederschwelligen Zugang zu E‑Books, um das sogenannte „E‑Lending“ oder die „Onleihe“. „Der digitale Zugang ist derzeit oft die einzige Möglichkeit für Bürger*innen, an Bücher, Informationen und Medien heranzukommen.“ – so das Argument des dbv.
Ungeachtet der Krise, geht es um den Zugang zu aktuellen und aktuellsten Titeln (Bestsellern), die von der Bibliothekslizenzierung durch die Verlage weitgehend ausgenommen sind. An anderer Stelle heißt es im Schreiben des dbv: „Autor*innen und Verleger*innen sollen dafür über eine gut ausgestattete Bibliothekstantieme angemessen vergütet werden.“
Folgt man der Argumentation des Netzwerks Autorenrechte, dann richten sich die Forderungen des dbv gegen die Autoren und gegen die Verlage. Es darf nicht darum gehen, „den Kultur- und Bildungsauftrag auf dem Rücken des Buchsektors zu finanzieren“, heißt es im Brief des Netzwerks Autorenrechte. Folgte man indes der Forderung des dbv, finanzierte man die Versorgung der digitalen Gesellschaft zu Lasten der Autoren.
Der Thüringer Literaturrat steht als Aktions- und Gesprächsgemeinschaft gleichermaßen für Autorinnen und Autoren wie für Bibliotheken, Buchhandlungen und Verlage. Wir möchten eine Debatte zu diesem Thema anzustoßen und freuen uns über Positionen, Stellungnahmen, die wir an dieser Stelle veröffentlichen.
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