Ernst von Wildenbruch

Ernst von Wil­den­bruch (* 3.2.1845 in Bei­rut; † 15.1.1909 in Ber­lin) war Jurist, Diplo­mat und Schrift­stel­ler. Er wurde als Sohn eines Gene­ral­kon­suls in Bei­rut gebo­ren. Nach dem Besuch des Päd­ago­gi­kums in Halle an der Saale und des Fran­zö­si­schen Gym­na­si­ums in Ber­lin trat er 1859 in das König­li­che Kadet­ten­korps in Ber­lin-Lich­ter­felde ein und durch­lief eine mili­tä­ri­sche Aus­bil­dung, die er 1863 mit einem Offi­zier­spa­tent voll­endete. Anschlie­ßend diente er bis 1865 als Leut­nant im 1. Gar­de­re­gi­ment zu Fuß in Pots­dam und nahm 1866 am Feld­zug in Böh­men und 1870/71 am Krieg gegen Frankreich.

Von 1867 bis 1870 stu­dierte er dann Jura in Ber­lin. Ab 1871 war er Refe­ren­dar in Frank­furt an der Oder; 1876 legte er das 2. Staats­examen ab. Ab 1877 arbei­tete er als Hilfs­rich­ter in Ebers­walde und Ber­lin, wo er schließ­lich eine Anstel­lung im Aus­wär­ti­gen Amt in Ber­lin fand. 1897 wurde er zum Gehei­men Lega­ti­ons­rat ernannt.

Ab 1892 hielt er sich regel­mä­ßig jedes Jahr meh­rere Monate in Wei­mar auf, wo er sich nach sei­ner krank­heits­be­ding­ten Pen­sio­nie­rung im Jahr 1900 von Paul Schultze-Naum­burg eine Villa errich­ten ließ. 1907 zog er mit sei­ner Frau nach Wei­mar. Sein von Paul Schultze-Naum­burg ent­wor­fe­nes Grab befin­det sich auf dem Wei­ma­rer Hauptfriedhof.

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