Neue Sonderstipendien für Künstlerinnen und Künstler in Thüringen

Ort

Gotha

Thema

Aktuelles

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Ausschreibung auf der Website der Kulturstiftung des Freistaats Thüringen.

Autor

Kulturstiftung des Freistaats Thüringen

Medieninformation 9/2021 der Kukturstiftung des Freistaats Thüringen vom 22. Januar 2021

Aus gege­be­nem Anlass ver­öf­fent­li­chen wir an die­ser Stelle eine Medi­en­in­for­ma­tion der Kul­tur­stif­tung des Frei­staats Thüringen:

Medi­en­in­for­ma­tion 9/2021 der Kuk­tur­stif­tung des Frei­staats Thü­rin­gen vom 22. Januar 2021

Mit dem Thü­rin­ger Lan­des­haus­halt wurde auch ein Son­dersti­pen­di­en­pro­gramm für Künstler:innen beschlos­sen. Es betrifft die Berei­che Bil­dende und Dar­stel­lende Kunst, Musik, Film/Video sowie Lite­ra­tur. Geför­dert wer­den all­ge­meine Arbeits­vor­ha­ben mit einem Betrag von 4.000 Euro. Das Ver­fah­ren wird von der Kul­tur­stif­tung des Frei­staats Thü­rin­gen betreut; die Aus­schrei­bung erfolgt noch im Januar 2021.

Der Thü­rin­ger Kul­tur­mi­nis­ter Prof. Dr. Ben­ja­min-Imma­nuel Hoff: „Die frei­be­ruf­li­chen Künstler:innen gehö­ren zu den von den Ein­schrän­kun­gen beson­ders hart getrof­fe­nen Berufs­grup­pen. Das Pro­gramm will dazu ermu­ti­gen, auch in Kri­sen­zei­ten an der künst­le­ri­schen bzw. kul­tu­rel­len Pra­xis fest­zu­hal­ten. Kul­tur ist ein wich­ti­ger Aspekt der Grund­ver­sor­gung der Men­schen – ein unver­zicht­ba­rer Bei­trag für den sozia­len Zusam­men­halt der Gesell­schaft und von ele­men­ta­rer Bedeu­tung für die Demokratie.“

Um die Viel­falt und Leben­dig­keit der Thü­rin­ger Kul­tur­szene trotz der Corona-Krise zu erhal­ten, bringt der Frei­staat Thü­rin­gen ein wei­te­res Stär­kungs­pa­ket für die Kul­tur auf den Weg. Es ist aus­ge­stat­tet mit 1 Mil­lion Euro und geht damit über ein ers­tes Not­hil­fe­pro­gramm des Som­mers 2020 hin­aus. Das neue Sti­pen­di­en­pro­gramm soll die nach­weis­lich ange­spannte und par­ti­ell pre­käre mate­ri­elle Situa­tion der Künstler:innen absi­chern und damit die Vor­aus­set­zun­gen schaf­fen, damit diese ihre Arbeit an eige­nen Pro­jek­ten fort­set­zen und ihre künst­le­ri­schen Ziele wei­ter­ver­fol­gen können.

Das neue Sti­pen­di­en­pro­gramm rich­tet sich an frei­schaf­fende Künstler:innen mit Haupt­wohn­sitz in Thü­rin­gen, für wel­che die Pan­de­mie-Maß­nah­men exis­tenz­be­dro­hende öko­no­mi­sche Fol­gen haben. Die Sti­pen­dien sol­len die Kul­tur­ak­teure dabei unter­stüt­zen, zukunfts­wei­sende Kon­zepte und For­mate zu ent­wi­ckeln. Aus­ge­lobt wer­den 250 Ein­zel­sti­pen­dien in Höhe von je 4.000 Euro.


Wei­tere Informationen:

Wer?
Sti­pen­dien kön­nen frei­be­ruf­lich tätige Künstler:innen der Spar­ten Bil­dende und Dar­stel­lende Kunst, Musik, Film und Lite­ra­tur erhal­ten, die ihren Haupt­wohn­sitz im Frei­staat Thü­rin­gen haben und weder an einer Hoch­schule imma­tri­ku­liert sind, noch sich in einem Aus­bil­dungs­ver­hält­nis befin­den. Die künst­le­ri­sche Tätig­keit muss auf den Haupt­er­werb gerich­tet sein.

Was?
Geför­dert wer­den künst­le­ri­sche Vor­ha­ben bzw. Pro­jekte. Dazu gehört auch die Ent­wick­lung oder die Umset­zung neuer krea­ti­ver Ansätze der Kunst­ver­mitt­lung. Das Sti­pen­dium ist offen für unter­schied­li­che Ideen und For­mate. Dabei kön­nen auch die sich in der Krise ent­wi­ckeln­den alter­na­tive Kom­mu­ni­ka­ti­ons- und Inter­ak­ti­ons­tech­ni­ken auf­ge­grif­fen wer­den sowie die Restruk­tu­rie­rung schöp­fe­ri­scher Arbeits­pro­zesse oder die Erpro­bung digi­ta­ler, web­ba­sier­ter Ver­mitt­lungs­for­men umge­setzt werden.

Bei­spiele für för­der­fä­hige Vor­ha­ben: For­mat­ent­wick­lung für die zukünf­tige künst­le­ri­sche Arbeit, Online-Kon­zerte, Kom­po­nie­ren, Ein­stu­die­rung von Werken/Repertoirepflege, Online-Aus­stel­lung, Online-Mit­mach­pro­jekte, Recher­che­ar­bei­ten für künf­tige Pro­jekte, Schrei­ben von Manu­skrip­ten und Kon­zep­ten, Online-Kurse, inter­ak­tive Pro­jekte, Online-Koope­ra­tio­nen bei inter­dis­zi­pli­nä­ren Arbei­ten etc.

Wie?
Die Sti­pen­dien kön­nen ab Mon­tag, 25. Januar 2021, bei der Thü­rin­ger Kul­tur­stif­tung aus­schließ­lich über ein Online-For­mu­lar, abruf­bar unter www.kulturstiftung-thueringen.de, bean­tragt werden.

Die Ent­schei­dung über einen Antrag obliegt der Geschäfts­stelle der Kulturstiftung.

Zuwen­dungs­zweck
Die Zuwen­dung ist ein Sti­pen­dium zur Unter­stüt­zung künst­le­ri­scher Arbeit. Es dient der Rea­li­sie­rung eines künstlerischen/kulturellen Projekts.

Spe­zi­fika

  • Vor­aus­set­zung: exis­ten­zi­ell schwie­rige Situa­tion durch Corona
  • Ein­zel­sti­pen­dium: 4.000 Euro
  • Online-Antrag auf der Web­site: ab 25.1.2021
  • Ein­rei­chung der Anträge: bis 25.2.2021
  • Ent­schei­dung: 26.3.2021
  • Ziel: Rea­li­sie­rung eines Projektes
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