Neue Ausschreibung für das Chancengeber*innen-Programm
Der Thüringer Literaturrat und der Kulturrat Thüringen eröffnen ab sofort eine dritte Ausschreibungsrunde im Rahmen des Chancengeber*innen-Programms, in der noch bis zu 88 Stipendien vergeben werden können. Bewerbungsfrist ist der 31.01.2022.
Nachdem in den ersten beiden Ausschreibungsrunden 162 Bewerber*innen eines von 250 Stipendien für künstlerische Kleinprojekte freiberuflicher Künstler*innen in Thüringen erhalten haben, können sich alle bisherigen Stipendienempfänger*innen und alle mit Hauptwohnsitz in Thüringen lebenden freiberuflich tätigen Künstler*innen erneut auf ein Stipendium bewerben.
Bewerbungen sind bis zum 31.01.2022 unter den nachstehend genannten Bedingungen ausschließlich per E‑Mail an: chancengeberinnen@gmx.de zu richten. (Projektleitung: Sigrun Lüdde, Mobil: 0177–2481011). Die Ausschreibung ist auch auf der Website des Thüringer Literaturrates www.thueringer-literaturrat.de zu finden.
Ausschreibung:
Das Thüringer „Sonderprogramm Chancengeber*innen“, das von der Partei Bündnis 90/Die Grünen Thüringen und dem Paritätischen Wohlfahrtsverband initiiert wurde, soll in den nächsten Monaten hauptberuflich selbstständigen Künstlerinnen und Künstlern ermöglichen, in den Thüringer Sozialeinrichtungen als kreative Kräfte auf dem Gebiet der kulturellen Bildung und Teilhabe tätig werden zu werden. Im Fokus stehen dabei Vermittlungsangebote, die die Bewohner*innen und Besucher*innen von sozialen Einrichtungen direkt zur Teilhabe und Partizipation an Kultur ansprechen. Das Programm möchte Künstler*innen die Chance geben, sich mit Angeboten zu bewerben, die Kunst und Kultur im Rahmen von nicht öffentlichen Vorträgen, Lesungen, Theater, Performances, Konzerten etc. umfassen. Nach Abschluss des Programms ist eine Evaluierung vorgesehen.
Wer ist antragsberechtigt?
Das Programm richtet sich ausschließlich an Künstler*innen und Kulturvermittler*innen, die ihren Hauptwohnsitz im Freistaat Thüringen haben, weder an einer Hochschule immatrikuliert sind, noch sich in einem Ausbildungsverhältnis befinden, und die im Haupterwerb freiberuflich tätig sind (KSK-Mitgliedschaft bzw. mehr als 50 Prozent der Einnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit). Das Programm dient der Unterstützung Soloselbständiger mit Erfahrungen in kultureller Vermittlungsarbeit. Es wendet sich grundsätzlich nicht an Ensembles.
Worum geht es?
Antragsberechtigte können einen Antrag auf ein Stipendium nur dann stellen, wenn sie sich bereit erklären, eine bzw. fünf soziale Einrichtungen eigenständig als Kooperationspartner*innen zu gewinnen, in denen sie mit ihren Projekten tätig werden.
Das bedeutet, dass ein(e) Künstler*in sich entweder selbsttätig eine soziale Einrichtung sucht, die ihre Bereitschaft und ihr Interesse schriftlich erklärt, mit dem/der Künstler*in zusammenzuarbeiten und ihm/ihr zu ermöglichen, ein auf Partizipation angelegtes Programm in der betreffenden Einrichtung durchzuführen. Dabei ist zu beachten, dass es in diesem Fall um Vorhaben geht, die in fünf Kurseinheiten innerhalb des Förderzeitraumes durchzuführen sind (z. B. Schreibwerkstatt, musikalische Werkstatt, Mal‑, Zeichen- oder ähnlicher Kreativkurs).
Oder ein(e) Künstler*in sucht sich selbsttätig fünf Einrichtungen, die jeweils ihre Bereitschaft und ihr Interesse schriftlich erklären, mit dem/der Künstler*in zusammenzuarbeiten. Der Künstler/die Künstlerin bringt sein/ihr Programm dann innerhalb des Förderzeitraumes an jedem der fünf Orte einmal zur Aufführung.
In beiden Fällen schließen die Verpflichtungen ein, dass die Vereinbarungen nur unter der Maßgabe getroffen werden, dass die Hygieneschutzmaßnahmen eingehalten werden und gegen keine geltende Verordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie verstoßen wird. Je nach Pandemielage ist die 3G, 2G oder 2G+-Regel zu beachten.
Höhe der Förderung
Jede/r Antragsteller*in kann für fünf Veranstaltungen (incl. Honorare, Reise- und Sachkostenpauschale) ein Stipendium in Höhe von 1.800,00 € beantragen.
Welche Orte kommen in Frage?
Senioren- und Pflegeheime, Einrichtungen der Tagespflege, Seniorenclubs, Hospizeinrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, Einrichtungen der Wiedereingliederung, Einrichtungen der Kindertagespflege, Einrichtungen der Familienarbeit u. ä., Kinderheime.Ausgenommen sind ausdrücklich Bibliotheken, Schulen, Volkshochschulen und andere Einrichtungen, die keine sozialen Einrichtungen sind.
Eine Liste möglicher Kooperationspartner wird den Antragsteller*innen zur Verfügung gestellt. (s. Anlage)
Antrag und Bewerbungsfristen
Anträge auf Förderung sind beim Thüringer Literaturrat e.V. bis zum 31. Januar 2022 ausschließlich per E‑Mail an die Adresse chancengeberinnen@gmx.de (bitte ohne Gendersternchen!) zu stellen. Erforderlich sind
Projektantrag im Word- oder PDF-Format mit einer aussagekräftigen Projektbeschreibung im Umfang von max. 1.800 Zeichen.
Vergabeverfahren
Künstler*innen, die fristgerecht eine Bewerbung einreichen und die o.g. Bedingungen erfüllen, erhalten bis zum 28. Februar 2022 eine Mitteilung über die Förderung. Negativbescheide werden nicht erstellt. Über die Anträge entscheidet der Thüringer Literaturrat unter Einbeziehung des Thüringer Kulturrates, der Kulturstiftung des Freistaats Thüringen und der Thüringer Staatskanzlei. Spätestens nach erfolgter Bewilligung reichen die Künstler*innen die schriftliche(n) Bestätigung(en) der Einrichtung(en) nach und können nach erfolgter Eingangsbestätigung durch den Thüringer Literaturrat unverzüglich tätig werden.
Veranstaltungs-/Projektzeitraum
Die Zeit für die Durchführung der Vorhaben geht vom Tag der Bewilligung bis 31.05.2022.
Verwendungsnachweis
Die Künstler*innen und Kulturvermittler*innen verpflichten sich, ihre Veranstaltungen zu dokumentieren und von den Einrichtungen bestätigen zu lassen. Am Ende ihrer Tätigkeit im Rahmen des Stipendiums reichen sie diese mit einem kurzen Sachbericht (bitte Formblatt verwenden) über die geleistete Arbeit ein. Der Verwendungsnachweis ist spätestens bis zum 15.06.2022 einzureichen.
Ausrichter
Thüringer Literaturrat e.V. (Projektträger) in Kooperation mit dem Kulturrat Thüringen und der Kulturstiftung des Freistaats Thüringen.
Förderer
Das Projekt »Chancengeber*innen – ein besonderes Programm für besondere Zeiten« wird von der Kulturstiftung des Freistaats Thüringen gefördert.
Zeitplan
1. Einreichung der Bewerbung: bis 31.01.2022
2. Bewilligung: bis 28.02.2022
Jetzt unbedingt die Kooperationsbestätigungen der sozialen Einrichtungen nachreichen!
3. Durchführung der Veranstaltungen: ab dem 28.02. bis zum 31.05.2022 möglich
4. Mittelabrufe ab der 1. Veranstaltung bis spätestens zum 15.05.2022 möglich
5. Verwendungsnachweise: bis 15.06.2022
Sonstiges
Es besteht kein Rechtsanspruch auf das Stipendium.
Da für das Stipendium eine Leistung erbracht werden muss, ist es zu versteuern.
Kontakt:
Projektleiterin: Sigrun Lüdde
Mobil: 0177–2481011
Mail: chancengeberinnen@gmx.de
Anlage Übersicht Kooperationspartner
Bei der Suche nach sozialen Einrichtungen für Ihre Vermittlungsangebote können Sie gern die folgenden Plattformen (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) nutzen.
AOK Plus Thüringen
AWO Thüringen
Arbeitersameriterbund Thüringen (Seniorenclubs)
Diakoniestiftung Weimar – Bad Lobenstein
Lebenshilfe Thüringen
Thüringer Hospiz- und Palliativverband
Trägerwerk Soziale Dienste in Thüringen GmbH:
Trägerwerk Soziale Dienste in Thüringen AG
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