3. Ausschreibung für das Chancengeber*innen-Programm

Thema

Aktuelles

Autor

Thüringer Literaturrat / Kulturrat Thüringen

Thüringer Literaturrat e.V.

Neue Aus­schrei­bung für das Chancengeber*innen-Programm

Der Thüringer Lite­ra­tur­rat und der Kul­tur­rat Thüringen eröff­nen ab sofort eine dritte Aus­schrei­bungs­runde im Rah­men des Chancengeber*innen-Programms, in der noch bis zu 88 Sti­pen­dien ver­ge­ben wer­den kön­nen. Bewer­bungs­frist ist der 31.01.2022.

Nach­dem in den ers­ten bei­den Aus­schrei­bungs­run­den 162 Bewerber*innen eines von 250 Sti­pen­dien für künstlerische Klein­pro­jekte frei­be­ruf­li­cher Künstler*innen in Thüringen erhal­ten haben, kön­nen sich alle bis­he­ri­gen Stipendienempfänger*innen und alle mit Haupt­wohn­sitz in Thüringen leben­den frei­be­ruf­lich täti­gen Künstler*innen erneut auf ein Sti­pen­dium bewerben.


Bewer­bun­gen sind bis zum 31.01.2022
unter den nach­ste­hend genann­ten Bedin­gun­gen aus­schließ­lich per E‑Mail an: chancengeberinnen@gmx.de zu rich­ten. (Pro­jekt­lei­tung: Sig­run Lüdde, Mobil: 0177–2481011). Die Aus­schrei­bung ist auch auf der Web­site des Thüringer Lite­ra­tur­ra­tes www.thueringer-literaturrat.de zu finden.


Ausschreibung:

Das Thüringer „Son­der­pro­gramm Chancengeber*innen“, das von der Par­tei Bündnis 90/Die Grünen Thüringen und dem Pari­tä­ti­schen Wohl­fahrts­ver­band initi­iert wurde, soll in den nächs­ten Mona­ten haupt­be­ruf­lich selbst­stän­di­gen Künstlerinnen und Künstlern ermög­li­chen, in den Thüringer Sozi­al­ein­rich­tun­gen als krea­tive Kräfte auf dem Gebiet der kul­tu­rel­len Bil­dung und Teil­habe tätig wer­den zu wer­den. Im Fokus ste­hen dabei Ver­mitt­lungs­an­ge­bote, die die Bewohner*innen und Besucher*innen von sozia­len Ein­rich­tun­gen direkt zur Teil­habe und Par­ti­zi­pa­tion an Kul­tur anspre­chen. Das Pro­gramm möchte Künstler*innen die Chance geben, sich mit Ange­bo­ten zu bewer­ben, die Kunst und Kul­tur im Rah­men von nicht öffent­li­chen Vor­trä­gen, Lesun­gen, Thea­ter, Per­for­man­ces, Kon­zer­ten etc. umfas­sen. Nach Abschluss des Pro­gramms ist eine Eva­lu­ie­rung vorgesehen.


Wer ist antragsberechtigt?

Das Pro­gramm rich­tet sich aus­schließ­lich an Künstler*innen und Kulturvermittler*innen, die ihren Haupt­wohn­sitz im Frei­staat Thüringen haben, weder an einer Hoch­schule imma­tri­ku­liert sind, noch sich in einem Aus­bil­dungs­ver­hält­nis befin­den, und die im Haupt­er­werb frei­be­ruf­lich tätig sind (KSK-Mit­glied­schaft bzw. mehr als 50 Pro­zent der Ein­nah­men aus frei­be­ruf­li­cher Tätig­keit). Das Pro­gramm dient der Unterstützung Solo­selb­stän­di­ger mit Erfah­run­gen in kul­tu­rel­ler Ver­mitt­lungs­ar­beit. Es wen­det sich grund­sätz­lich nicht an Ensembles.


Worum geht es?

Antrags­be­rech­tigte kön­nen einen Antrag auf ein Sti­pen­dium nur dann stel­len, wenn sie sich bereit erklä­ren, eine bzw. fünf soziale Ein­rich­tun­gen eigen­stän­dig als Kooperationspartner*innen zu gewin­nen, in denen sie mit ihren Pro­jek­ten tätig werden.

Das bedeu­tet, dass ein(e) Künstler*in sich ent­we­der selbst­tä­tig eine soziale Ein­rich­tung sucht, die ihre Bereit­schaft und ihr Inter­esse schrift­lich erklärt, mit dem/der Künstler*in zusam­men­zu­ar­bei­ten und ihm/ihr zu ermög­li­chen, ein auf Par­ti­zi­pa­tion ange­leg­tes Pro­gramm in der betref­fen­den Ein­rich­tung durchzuführen. Dabei ist zu beach­ten, dass es in die­sem Fall um Vor­ha­ben geht, die in fünf Kurs­ein­hei­ten inner­halb des För­der­zeit­rau­mes durchzuführen sind (z. B. Schreib­werk­statt, musi­ka­li­sche Werk­statt, Mal‑, Zei­chen- oder ähn­li­cher Kreativkurs).

Oder ein(e) Künstler*in sucht sich selbst­tä­tig fünf Ein­rich­tun­gen, die jeweils ihre Bereit­schaft und ihr Inter­esse schrift­lich erklä­ren, mit dem/der Künstler*in zusam­men­zu­ar­bei­ten. Der Künstler/die Künstlerin bringt sein/ihr Pro­gramm dann inner­halb des För­der­zeit­rau­mes an jedem der fünf Orte ein­mal zur Aufführung.

In bei­den Fäl­len schlie­ßen die Ver­pflich­tun­gen ein, dass die Ver­ein­ba­run­gen nur unter der Maß­gabe getrof­fen wer­den, dass die Hygie­neschutz­maß­nah­men ein­ge­hal­ten wer­den und gegen keine gel­tende Ver­ord­nung zur Ein­däm­mung der Corona-Pan­de­mie ver­sto­ßen wird. Je nach Pan­de­mielage ist die 3G, 2G oder 2G+-Regel zu beachten.


Höhe der Förderung

Jede/r Antragsteller*in kann für fünf Ver­an­stal­tun­gen (incl. Hono­rare, Reise- und Sach­kos­ten­pau­schale) ein Sti­pen­dium in Höhe von 1.800,00 € beantragen.


Wel­che Orte kom­men in Frage?

Senio­ren- und Pfle­ge­heime, Ein­rich­tun­gen der Tages­pflege, Senio­ren­clubs, Hos­pi­zein­rich­tun­gen, Ein­rich­tun­gen für Men­schen mit Behin­de­run­gen, Ein­rich­tun­gen der Wie­der­ein­glie­de­rung, Ein­rich­tun­gen der Kin­der­ta­ges­pflege, Ein­rich­tun­gen der Fami­li­en­ar­beit u. ä., Kinderheime.Ausgenommen sind ausdrücklich Biblio­the­ken, Schu­len, Volks­hoch­schu­len und andere Ein­rich­tun­gen, die keine sozia­len Ein­rich­tun­gen sind.

Eine Liste mög­li­cher Koope­ra­ti­ons­part­ner wird den Antragsteller*innen zur Verfügung gestellt. (s. Anlage)


Antrag und Bewerbungsfristen

Anträge auf För­de­rung sind beim Thüringer Lite­ra­tur­rat e.V. bis zum 31. Januar 2022 aus­schließ­lich per E‑Mail an die Adresse chancengeberinnen@gmx.de (bitte ohne Gen­der­stern­chen!) zu stel­len. Erfor­der­lich sind

Pro­jekt­an­trag im Word- oder PDF-For­mat mit einer aus­sa­ge­kräf­ti­gen Pro­jekt­be­schrei­bung im Umfang von max. 1.800 Zeichen.

  • eine Aus­weis­ko­pie (Vor­der- und Rückseite)
  • mög­lichst die Num­mer der KSK-Mit­glied­schaft bzw. einen Satz zum Anteil des Ein­kom­mens aus frei­be­ruf­li­cher Tätig­keit am Gesamteinkommen
  • Nen­nung der sozia­len Einrichtung(en), mit der/denen vor­aus­sicht­lich koope­riert wird.
  • Bewer­bun­gen mit schrift­lich bekun­de­tem Inter­esse dezen­tral gele­ge­ner Ein­rich­tun­gen wer­den bevorzugt.


Vergabeverfahren

Künstler*innen, die frist­ge­recht eine Bewer­bung ein­rei­chen und die o.g. Bedin­gun­gen erfüllen, erhal­ten bis zum 28. Februar 2022 eine Mit­tei­lung über die För­de­rung. Nega­tiv­be­scheide wer­den nicht erstellt. Über die Anträge ent­schei­det der Thüringer Lite­ra­tur­rat unter Ein­be­zie­hung des Thüringer Kul­tur­ra­tes, der Kul­tur­stif­tung des Frei­staats Thüringen und der Thüringer Staats­kanz­lei. Spä­tes­tens nach erfolg­ter Bewil­li­gung rei­chen die Künstler*innen die schriftliche(n) Bestätigung(en) der Einrichtung(en) nach und kön­nen nach erfolg­ter Ein­gangs­be­stä­ti­gung durch den Thüringer Lite­ra­tur­rat unverzüglich tätig werden.


Ver­an­stal­tungs-/Pro­jekt­zeit­raum
Die Zeit für die Durchführung der Vor­ha­ben geht vom Tag der Bewil­li­gung bis 31.05.2022.


Verwendungsnachweis

Die Künstler*innen und Kulturvermittler*innen ver­pflich­ten sich, ihre Ver­an­stal­tun­gen zu doku­men­tie­ren und von den Ein­rich­tun­gen bestä­ti­gen zu las­sen. Am Ende ihrer Tätig­keit im Rah­men des Sti­pen­di­ums rei­chen sie diese mit einem kur­zen Sach­be­richt (bitte Form­blatt ver­wen­den) über die geleis­tete Arbeit ein. Der Ver­wen­dungs­nach­weis ist spä­tes­tens bis zum 15.06.2022 einzureichen.


Ausrichter

Thüringer Lite­ra­tur­rat e.V. (Pro­jekt­trä­ger) in Koope­ra­tion mit dem Kul­tur­rat Thüringen und der Kul­tur­stif­tung des Frei­staats Thüringen.

 

För­de­rer

Das Pro­jekt »Chancengeber*innen – ein beson­de­res Pro­gramm für beson­dere Zei­ten« wird von der Kul­tur­stif­tung des Frei­staats Thü­rin­gen gefördert.

 

Zeit­plan

1. Ein­rei­chung der Bewer­bung: bis 31.01.2022
2. Bewil­li­gung: bis 28.02.2022
Jetzt unbe­dingt die Koope­ra­ti­ons­be­stä­ti­gun­gen der sozia­len Ein­rich­tun­gen nachreichen!
3. Durchführung der Ver­an­stal­tun­gen: ab dem 28.02. bis zum 31.05.2022 möglich
4. Mit­tel­ab­rufe ab der 1. Ver­an­stal­tung bis spä­tes­tens zum 15.05.2022 möglich
5. Ver­wen­dungs­nach­weise: bis 15.06.2022


Sonstiges

Es besteht kein Rechts­an­spruch auf das Stipendium.
Da für das Sti­pen­dium eine Leis­tung erbracht wer­den muss, ist es zu versteuern.


Kontakt:

Pro­jekt­lei­te­rin: Sig­run Lüdde
Mobil: 0177–2481011
Mail: chancengeberinnen@gmx.de

Anlage Über­sicht Kooperationspartner

Bei der Suche nach sozia­len Ein­rich­tun­gen für Ihre Ver­mitt­lungs­an­ge­bote kön­nen Sie gern die fol­gen­den Platt­for­men (ohne Anspruch auf Voll­stän­dig­keit) nutzen.

AOK Plus Thüringen

AWO Thü­rin­gen

Arbei­ter­same­ri­ter­bund Thü­rin­gen (Senio­ren­clubs)

Dia­ko­nie­stif­tung Wei­mar – Bad Lobenstein

Lebens­hilfe Thüringen

Thü­rin­ger Hos­piz- und Palliativverband

Trä­ger­werk Soziale Dienste in Thü­rin­gen GmbH:

Trä­ger­werk Soziale Dienste in Thü­rin­gen AG

 

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