Erinnern an den Jahrestag der Weimarer Bücherverbrennung 1933 auf der Anhöhe bei Niedergrunstedt

Wann:
20. Juni 2020 um 18:00
2020-06-20T18:00:00+02:00
2020-06-20T18:15:00+02:00
Wo:
Johann-Ernst-Rentzsch-Straße
99428 Weimar
Preis:
Kostenlos
Kontakt:
Literarische Gesellschaft Thüringen
03643-776699

Die Kirch­ge­meinde Buchf­art-Lege­feld lädt in Zusam­men­ar­beit mit der Lite­ra­ri­schen Gesell­schaft Thü­rin­gen und dem Bür­ger­bünd­nis gegen Rechts­ex­tre­mis­mus am 20. Juni 2020 um 18:00 Uhr zu einem kur­zen Geden­ken ein.
Bereits vor der 1933 erfolg­ten Macht­über­gabe an die Nazis hatte der Schrift­stel­ler Joseph Roth geäu­ßert: »Sie wer­den unsere Bücher ver­bren­nen und uns damit mei­nen.« Ins­ge­samt stan­den 131 Autoren auf der Liste.

Im All­ge­mei­nen wer­den die Bücher­ver­bren­nun­gen mit dem 10. Mai 1933 und der Brand­rede von Joseph Göb­bels in Ver­bin­dung gebracht. Andere Orte, andere Tage, auch das Ver­bren­nen wis­sen­schaft­li­cher Lite­ra­tur sind weni­ger bekannt. Gänz­lich anders war es näm­lich in den acht Thü­rin­ger Städ­ten. Hirsch­berg ver­zeich­nete bereits am 2. Mai 1933 die »Aktion wider den undeut­schen Geist«, wäh­rend in Jena die ver­fehm­ten Bücher am 26. August 1933 in die Flam­men gewor­fen wor­den waren. Aus Anlass der Sonn­wend­feier des natio­nal­so­zia­lis­tisch ori­en­tier­ten »Deut­scher Hand­lungs­ge­hil­fen-Ver­band« auf der Anhöhe bei Nie­der­grun­stedt kam es am 21. Juni 1933 zu einer sol­chen von Wei­mar aus­ge­hen­den Aktion. Nicht über­lie­fert ist der genaue Ort, aber seit 2018 steht in der Johann-Ernst-Rent­zsch-Straße zur Erin­ne­rung, vor allem aber zur Mah­nung ein Apfelbaum.

Hin­wei­sen möch­ten wir auch auf die Aktion des Foto­gra­fen Jan Schenck. Ihm kommt das Ver­dienst zu, in sei­nem Online-Atlas »Ver­brannte Orte« bereits eine Doku­men­ta­tion über zahl­rei­che Schau­plätze natio­nal­so­zia­lis­ti­scher Bücher­ver­bren­nun­gen erstellt zu haben. Wer möchte, kann das Pro­jekt durch Spen­den unterstützen.

Bei der Durch­füh­rung der Gedenk­ver­an­stal­tung wer­den coro­nabe­dingte Vor­schrif­ten (wie Hals-Nasen-Maske und Min­dest­ab­stand) berücksichtigt.

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